MEOM Module: vom Transport bis zur Fertigstellung des kompletten Gebäudes
Voraussetzungen
- geeignetes Grundstück
- positive Bauvoranfrage
- Punkt- oder Streifenfundamente sind ausreichend (Fundament-Bodenplatte ist NICHT nötig)
MEOM Module bleiben umzugsfähig; für die Errichtung ist eine Baugenehmigung erforderlich.
In 6 Schritten zum Genehmigungsbescheid:
1. Kostenlose Erstberatung
zu Ihren individuellen Anforderungen und Wünschen.
Betriebsführung; Besichtigung und Testen unseres Besichtigungsobjektes.
+ Kosten-Übersicht und Möglichkeiten zur (Re-)Finanzierung
2. Beauftragung der Planung (*)
3. Detailliertes Planungsgespräch
und Erarbeitung der Planungsgrundlagen inkl. Einholung des Bebauungsplans und Lageplans, Abstimmung mit den Behörden, Aufmaß und Nivellierung des Geländes sowie ggf. Ermittlung der Kanallage und Kanalhöhe.
4. Planungskonzept
mit Entwurf und Kostenschätzung des Bauvorhabens.
5. Im Bedarfsfall: Planerische Integration
des Energie und Förderkonzeptes des Energieberaters.
6. Genehmigungsplanung
mit Erstellung des Bauantrags und allen dafür erforderlichen Unterlagen.
(*) wenn das Bauprojekt mehr als 6 Module umfasst, ist eine umfangreichere Planung nötig.